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Energieberatung

Seit dem 8. Dezember 2004 gilt die neue Energieeinsparverordnung
(EnEV-2004), die in Verbindung mit unzähligen DIN- und EU-Normen, Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen die energetische Beschaffenheit von Neu- und Altbauten reguliert.

Die Vorgaben der EnEV betreffen nicht nur Architekten, Statiker, Handwerker,  Bauträger und Hausbesitzer, sondern auch Hausbesitzer, die energetische Veränderungen selbst erbringen.

Warum Energieberatung?

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