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Das größte Potenzial zur Energieeinsparung liegt im Gebäudebestand. Die wichtigsten Maßnahmen zielen auf die Verbesserung des
Wärmeschutzes und die Optimierung der Heizungsanlage. Auch hierfür gibt es Förderprogramme.
Das CO2-Gebäudesanierungs-Programm fördert Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs.
Im Rahmen des KfW-Programms Wohnraum Modernisieren werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes und zur
Erneuerung der Heizungsanlage unterstützt.
Der Neubau besonders energiesparender Häuser wird durch das KfW-Programm Ökologisch Bauen gefördert.
KfW-CO2-Gebäudesanierungs-Programm
Was wird gefördert?
Das Gebäudesanierungsprogramm definiert bestimmte Maßnahmenpakete, die gefördert werden. Neben den nachfolgend aufgezählten
Paketen gibt es weitere, die Sie auf der Web-Seite der KfW nachlesen können.
- Maßnahmenpaket 0
- Wärmedämmung der Außenwände und Wärmedämmung des Daches und
- Wärmedämmung der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume und Erneuerung der Fenster.
- Maßnahmenpaket 1
- Erneuerung der Heizung und Wärmedämmung des Daches und Wärmedämmung der Außenwände.
- Maßnahmenpaket 2
- Erneuerung der Heizung und Wärmedämmung des Daches und
- Wärmedämmung der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume und Erneuerung der Fenster.
- Maßnahmenpaket 3
- Erneuerung der Heizung und Umstellung des Heizenergieträgers und Erneuerung der Fenster.
Wer wird gefördert
- Antragsberechtigt sind Privatpersonen
- Wohnungsunternehmen
- Wohnungsgenossenschaften
- Gemeinden
- Kreise
- Gemeindeverbände
- Sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Wie wird gefördert
- Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt und deckt bis zu 100% des Investitionsbetrags, maximal 250 Euro pro m²
Wohnfläche.
- Die Laufzeit der Darlehen beträgt 10 Jahre.
- Wo wird der Antrag gestellt?
- Hausbank
- Kommunen und deren Eigengesellschaften wenden sich direkt an die KfW.
Wohnraum modernisieren
Was wird gefördert?
Aus diesem Programm vergibt die KfW Förderbank Darlehen zur Finanzierung von klimaschutzrelevanten Maßnahmen (ÖKO-PLUS) und
allgemeinen Modernisierungsmaßnahmen (STANDARD) in allen bestehenden Wohngebäuden. Für umfassende Klimaschutzmaßnahmen („Maßnahmenpakete“) an Gebäuden, die vor 1979 errichtet wurden, steht das aus
Bundesmitteln verbilligte KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm auch weiterhin zur Verfügung.
Wer wird gefördert
- Träger der Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden. So z. B.
- Privatpersonen
- Wohnungsunternehmen
- Wohnungsgenossenschaften
- Gemeinden
- Kreise
- Gemeindeverbände
- Sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Wie wird gefördert
- Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt und deckt bis zu 100% des Investitionsbetrags.
- Die Laufzeit der Darlehen beträgt 10 Jahre.
Wo wird der Antrag gestellt?
- Hausbank
- Kommunen und deren Eigengesellschaften wenden sich direkt an die KfW.
Ökologisch Bauen
Was wird gefördert?
- Aus diesem Programm vergibt die KfW Förderbank Darlehen zur Finanzierung von besonders energiesparenden Häusern oder innovativer
Haustechnik.
- Gefördert werden:
- die Errichtung, die Herstellung und der Ersterwerb von KfW-Energiesparhäusern 40 und Passivhäusern.
- die Errichtung, die Herstellung und der Ersterwerb von Energiesparhäusern 60 .
- der Einbau neuer Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/Fernwärme bei Neubauten
- Wärmepumpen
- Anlagen zur Versorgung mit Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (Einzelanlagen, Nah- und Fernwärme – mit erneuerbaren Energien betrieben)
- solarthermischen Anlagen
- Heizungseinbau (z.B. Brennwertkessel, Niedertemperatur-Heizkessel) nur im Zusammenhang mit der Installation einer solarthermischen
Anlage
- Biogasanlagen
- Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung,
- Biomasseanlagen: Hierbei muss es sich um eine automatisch beschickte Zentralheizungsanlage handeln, die ausschließlich mit Biomasse
befeuert wird (außer bei Holzvergasern)
- Holzvergaser: Das Pufferspeichervolumen muss mindestens 55 Liter je KW Nennleistung oder mindestens 12 Liter pro Liter
Brennstoffspeichervolumen betragen
- Wärmetauscher
- Wärmeübergabestationen und Rohrnetz (ab Grundstücksgrenze) bei Nah- und Fernwärme
- Einzelanlagen zur Versorgung mit Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (z.B. Blockheizkraftwerk oder Brennstoffzelle)
Dabei sind die Anforderungen der EnEV einzuhalten.
Wer wird gefördert
Träger der Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden. So z. B.
- Privatpersonen
- Wohnungsunternehmen
- Wohnungsgenossenschaften
- Gemeinden
- Kreise
- Gemeindeverbände
- Sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Wie wird gefördert
- Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt und deckt bis zu 100% des Investitionsbetrags.
- Die Laufzeit der Darlehen beträgt 10 Jahre.
- Wo wird der Antrag gestellt?
- Hausbank
- Kommunen und deren Eigengesellschaften wenden sich direkt an die KfW.
Info Förderung
www.kfw.de www.capital.de
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