Informationen

 

 


Förderung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen

KfW-CO2-Gebäudesanierungs-Programm
Wohnraum modernisieren
Ökologisch Bauen

 

Das größte Potenzial zur Energieeinsparung liegt im Gebäudebestand. Die wichtigsten Maßnahmen zielen auf die Verbesserung des Wärmeschutzes und die Optimierung der Heizungsanlage. Auch hierfür gibt es Förderprogramme.

Das CO2-Gebäudesanierungs-Programm fördert Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs.

Im Rahmen des KfW-Programms Wohnraum Modernisieren werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes und zur Erneuerung der Heizungsanlage unterstützt.

Der Neubau besonders energiesparender Häuser wird durch das KfW-Programm Ökologisch Bauen gefördert.

KfW-CO2-Gebäudesanierungs-Programm

Was wird gefördert?

Das Gebäudesanierungsprogramm definiert bestimmte Maßnahmenpakete, die gefördert werden. Neben den nachfolgend aufgezählten Paketen gibt es weitere, die Sie auf der Web-Seite der KfW nachlesen können.

  • Maßnahmenpaket 0
    • Wärmedämmung der Außenwände und Wärmedämmung des Daches und
    • Wärmedämmung der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume und Erneuerung der Fenster.
  • Maßnahmenpaket 1
    • Erneuerung der Heizung und Wärmedämmung des Daches und Wärmedämmung der Außenwände.
  • Maßnahmenpaket 2
    • Erneuerung der Heizung und Wärmedämmung des Daches und
    • Wärmedämmung der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume und Erneuerung der Fenster.
  • Maßnahmenpaket 3
    • Erneuerung der Heizung und Umstellung des Heizenergieträgers und Erneuerung der Fenster.

Wer wird gefördert

  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen
  • Wohnungsunternehmen
  • Wohnungsgenossenschaften
  • Gemeinden
  • Kreise
  • Gemeindeverbände
  • Sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Wie wird gefördert

  • Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt und deckt bis zu 100% des Investitionsbetrags, maximal 250 Euro pro m² Wohnfläche.
  • Die Laufzeit der Darlehen beträgt 10 Jahre.
  • Wo wird der Antrag gestellt?
  • Hausbank
  • Kommunen und deren Eigengesellschaften wenden sich direkt an die KfW.

Wohnraum modernisieren

Was wird gefördert?

Aus diesem Programm vergibt die KfW Förderbank Darlehen zur Finanzierung von klimaschutzrelevanten Maßnahmen (ÖKO-PLUS) und allgemeinen Modernisierungsmaßnahmen (STANDARD) in allen bestehenden Wohngebäuden. Für umfassende Klimaschutzmaßnahmen („Maßnahmenpakete“) an Gebäuden, die vor 1979 errichtet wurden, steht das aus Bundesmitteln verbilligte KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm auch weiterhin zur Verfügung.

Wer wird gefördert

  • Träger der Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden. So z. B.
  • Privatpersonen
  • Wohnungsunternehmen
  • Wohnungsgenossenschaften
  • Gemeinden
  • Kreise
  • Gemeindeverbände
  • Sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Wie wird gefördert

  • Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt und deckt bis zu 100% des Investitionsbetrags.
  • Die Laufzeit der Darlehen beträgt 10 Jahre.

Wo wird der Antrag gestellt?

  • Hausbank
  • Kommunen und deren Eigengesellschaften wenden sich direkt an die KfW.

 

Ökologisch Bauen

Was wird gefördert?

  • Aus diesem Programm vergibt die KfW Förderbank Darlehen zur Finanzierung von besonders energiesparenden Häusern oder innovativer Haustechnik.
  • Gefördert werden:
  • die Errichtung, die Herstellung und der Ersterwerb von KfW-Energiesparhäusern 40 und  Passivhäusern.
  • die Errichtung, die Herstellung und der Ersterwerb von Energiesparhäusern 60 .
  • der Einbau neuer Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/Fernwärme bei Neubauten
  • Wärmepumpen
  • Anlagen zur Versorgung mit Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (Einzelanlagen, Nah- und Fernwärme – mit erneuerbaren Energien betrieben)
  • solarthermischen Anlagen
  • Heizungseinbau (z.B. Brennwertkessel, Niedertemperatur-Heizkessel) nur im Zusammenhang mit der Installation einer solarthermischen Anlage
  • Biogasanlagen
  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung,
  • Biomasseanlagen: Hierbei muss es sich um eine automatisch beschickte Zentralheizungsanlage handeln, die ausschließlich mit Biomasse befeuert wird (außer bei Holzvergasern)
  • Holzvergaser: Das Pufferspeichervolumen muss mindestens 55 Liter je KW Nennleistung oder mindestens 12 Liter pro Liter Brennstoffspeichervolumen betragen
  • Wärmetauscher
  • Wärmeübergabestationen und Rohrnetz (ab Grundstücksgrenze) bei Nah- und Fernwärme
  • Einzelanlagen zur Versorgung mit Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (z.B. Blockheizkraftwerk oder Brennstoffzelle)

Dabei sind die Anforderungen der EnEV einzuhalten.

Wer wird gefördert

Träger der Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden. So z. B.

  • Privatpersonen
  • Wohnungsunternehmen
  • Wohnungsgenossenschaften
  • Gemeinden
  • Kreise
  • Gemeindeverbände
  • Sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Wie wird gefördert

  • Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt und deckt bis zu 100% des Investitionsbetrags.
  • Die Laufzeit der Darlehen beträgt 10 Jahre.
  • Wo wird der Antrag gestellt?
  • Hausbank
  • Kommunen und deren Eigengesellschaften wenden sich direkt an die KfW.

 

Info Förderung

www.kfw.de
www.capital.de


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